Unterlagen zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim werden ausgelegt

Start der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung

Ab dem 2.Juli haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim II einzusehen und sich zu dem Vorhaben zu äußern. Zu den Unterlagen gehören der Antrag selbst, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, ein Sicherheitsbericht, sowie die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die sich mit den möglichen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf den Menschen, sowie auf Tiere, Pflanzen, Boden, Luft und Wasser befasst.Die Unterlagen liegen beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Neckarwestheim und beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Stuttgart aus. Außerdem werden sie im selben Zeitraum auch auf der Homepage des Umweltministeriums zum Download bereitgestellt. Die Auslegungs- und Einwendungsfrist endet am 3. September 2018.

Im Anschluss an die Auslage wird ein Erörterungstermin für die erfolgten Einwendungen festgesetzt, an dem das Umweltministerium als Genehmigungsbehörde sowie die Antragsstellerin EnBW die vorgetragenen Einwendungen, Fragen, Bedenken und Anregungen erörtern werden. Der genaue Termin hängt von der Anzahl und dem Inhalt der Einwendungen ab.

Die Unterlagen stehen ab dem 2. Juli 2018 unter
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/service/oeffentliche-bekanntmachungen/ zum Download bereit.

Weitere Informationen zum Kernkraftwerk Neckarwestheim finden Sie im Internet unter www.um.baden-wuerttemberg.de.

Ergänzende Informationen

Die EnBW hat die Stilllegung und den Abbau des Blocks II des Kernkraftwerks Neckarwestheim am 18. Juli 2016 beantragt. Der nun beginnenden formalen Öffentlichkeitsbeteiligung sind eine sogenannte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und ein öffentlicher Beratungstermin (Scoping-Termin) zu Umfang und Inhalt der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorausgegangen.
Ob und wann die Genehmigung zum Abbau von GKN II erteilt werden kann, lässt sich im Moment noch nicht sagen.

Für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim hat das Umweltministerium am 3. Februar 2017 eine 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erteilt. Am 21. Dezember 2017 hat die EnBW für Block I eine 2. Abbaugenehmigung beantragt.

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