Frist läuft • GKN-II-Billigabriss • Jetzt Einwenden! • sammeln bis Mo 27.08.2018

Das Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 (GKN 2) soll trotz der damit verbundenen enormen Gefahren noch bis 31.12.2022 in Betrieb bleiben. Jedes Jahr fallen 50 Tonnen hochradioaktiver Müll in Form abgebrannter Brennstäbe an.

Aber nun soll schon 4 Jahre im Voraus die Bürgerbeteiligung zum Abriss begonnen werden? Und natürlich in den Sommerferien, damit es möglichst wenig Aufmerksamkeit erregt? Abgabefrist der Einwendungen bis 3. September? Sehr suspekt, liebes Umweltministerium! Da hilft auch kein grünes Mäntelchen!

AKW=Atommüll

Umweltministerium BW und EnBW verfahren nach dem Motto: das AKW GKN 2 möglichst lange laufen lassen, danach möglichst schnell abreißen.Wir fordern:

das GKN II sofort abschalten, dann langsam und sorgsam abreißen, in der ganzen Zeit die Bürger maximal an Entscheidungen beteiligen, und keinerlei radioaktives Material aus dem AKW-Gelände in die Umwelt herausgeben, weder über Wasser und Luft, noch per LKW auf normale Deponien oder sogar wie geplant in großer Menge in die Umwelt und ins Recycling – „Herausgabe“ und „Freimessen/Freigabe“, z.B. auf die Heilbronner Deponie Vogelsang.

Bitte helft alle mit:

  • unterschreibt unsere Sammeleinwendung gegen die Billig-Genehmigung für einen Billig-Abriss von GKN II
  • verbreitet die Sammeleinwendung weiter und sammelt Unterschriften
  • Die Sammeleinwendung (auch zum beidseitigen Ausdrucken) gibt es hier: www.atomerbe.de
  • schreibt ggf. zusätzlich eine eigene Einwendung

Das haben Umweltministerium und EnBW vor:

  • eingeschränkte Information der Bevölkerung
  • eine einzige Öffentlichkeitsbeteiligung und eine einzige Umweltverträglichkeitsuntersuchung
  • diese Öffentlichkeitsbeteiligung findet schon auf Vorrat statt, mit Einwendungsfrist jetzt bis 03.09.2018 und noch in diesem Jahr einem Erörterungstermin – und dann ist Schluss, gut vier Jahre vor Abschalten fällt für die Bürger und Bürgerinnen die Klappe für immer, obwohl noch ca. 20 Jahre Änderungen in den Abrissplanungen möglich sind.
  • Beim radioaktiven Material setzen die EnBW und das Ministerium beharrlich weiter darauf, möglichst viel Geld zu sparen, indem man es einfach in die Umwelt und das Recycling freisetzt.

Aus dem bürgerfeindlichen Desaster beim entsprechenden Verfahren beim GKN I sowie bei den Geheimverfahren für die neuen Atomanlagen SAL und RBZ in Neckarwestheim hat das Umweltministerium sein speziellen Konsequenzen gezogen:

  • Verfeinerung der „Simulation von Bürgerbeteiligung“
  • tatsächlich aber die Beteiligung verhindern:

Den letzten Beleg für seine Bürgerfeindlichkeit lieferte das Umweltministerium erst vor wenigen Wochen, als es ganz versteckt auf seiner Homepage mitteilte, dass es (wie von uns befürchtet) für die zweite Abbaugenehmigung des GKN I komplett auf eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (und damit auch auf jede Öffentlichkeitsbeteiligung) verzichten wird. Alle früheren gegenteiligen Äußerungen („wissen wir noch nicht, machen wir vielleicht“) waren also doch nur Ablenkungsmanöver.

Wir wissen, dass auch beim GKN II das Ministerium alle Tricks zur Vermeidung und Neutralisierung von Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einsetzen wird. Inhaltlich setzen wir wenig Hoffnung in das Verfahren. Aber dennoch wünschen wir uns, aus rechtlichen und symbolischen Gründen, dass viele Menschen sich bei der Sammeleinwendung beteiligen.
Denkt an die o.g. Fristen, verbreitet die Infos und sammelt Unterschriften. (Nur wer einwendet, darf beim Erörterungstermin mitreden.)

Was ist in Neckarwestheim geplant?

Der vom Umweltministerium bereits genehmigte „Abriss“ von Block 1 begann mit dem Bau von neuen Atomanlagen und einem neuen Atommüll-Lager in Neckarwestheim: Die EnBW erhielt die unbefristete Betriebsgenehmigung für die Errichtung eines zusätzlichen Standortabfalllagers für radioaktiven Müll und eine für ein „Reststoffbearbeitungszentrum“ inclusive der Errichtung einer Wasserverdampfungsanlage. In der Zukunft wird das Bearbeiten und Lagern von verstrahlten Anlagenteilen – auch aus anderen Atomkraftwerken – für längere Zeit in Neckarwestheim stattfinden.

Jetzt beantragt die EnBW vorab das Abriss-Genehmigungsverfahren für Block 2 und das Umweltministerium in Baden-Württemberg ist bereit, einen Abriss-Blankoscheck auszustellen!

Wie bereits beim Block 1 darf sich EnBW dann die Verfahren, das technische und radiologische Vorgehen beim Abriss von Block 2 weitgehend selbst aussuchen und bestimmen. Dies ist ein Blankoscheck zu Lasten der Bevölkerung, der zu gesundheitlichen Gefährdungen im Umgang mit radioaktiver Strahlung führt. Die Bürgerbeteiligung in dem Verfahren ist nur in Form eines einmaligen Erörterungstermins jetzt vorgesehen. Dies ist praktisch und rechtlich das genaue Gegenteil einer Beteiligung!

Atommüll – wie lange noch in Neckarwestheim?

Seit Jahrzehnten besteht der offizielle Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüll aus unverantwortlichen Scheinlösungen der Politik und der AKW-Betreiber. Jetzt wurde mit dem „Standort-Auswahlgesetz“ wieder eine rein politisch motivierte Suche für ein Langzeitlager gestartet. Auch dieser Versuch wird wieder scheitern und der hochradioaktive Atommüll in den CASTOREN noch Jahrzehntelang in Neckarwestheim bleiben. Die versprochene „grüne Wiese“ im Steinbruch wird es für viele Generationen noch nicht geben.

Das Beispiel ASSE mit den dort vergrabenen 126.000 Atommüll-Fässern zeigt auf, um welche Dimension es beim Thema Atommüll geht. Politik, Wissenschaftler und Betreibergesellschaft garantierten damals die „Eignung“ der ASSE. Nach wenigen Jahrzehnten besteht jetzt ein fast unlösbares Strahlen-Problem mit den radioaktiven Fässern. Wie diese bergen, und dann wohin damit?

Atomausstieg sofort – weitere dezentrale und regenerative Energiewende jetzt!
Kein Abriss- Blankoscheck für die EnBW!

Schreibe einen Kommentar

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.