Frist läuft • GKN-II-Billigabriss • Jetzt Einwenden! • sammeln bis Mo 27.08.2018

Das Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 (GKN 2) soll trotz der damit verbundenen enormen Gefahren noch bis 31.12.2022 in Betrieb bleiben. Jedes Jahr fallen 50 Tonnen hochradioaktiver Müll in Form abgebrannter Brennstäbe an.

Aber nun soll schon 4 Jahre im Voraus die Bürgerbeteiligung zum Abriss begonnen werden? Und natürlich in den Sommerferien, damit es möglichst wenig Aufmerksamkeit erregt? Abgabefrist der Einwendungen bis 3. September? Sehr suspekt, liebes Umweltministerium! Da hilft auch kein grünes Mäntelchen!

AKW=Atommüll

Umweltministerium BW und EnBW verfahren nach dem Motto: das AKW GKN 2 möglichst lange laufen lassen, danach möglichst schnell abreißen. „Frist läuft • GKN-II-Billigabriss • Jetzt Einwenden! • sammeln bis Mo 27.08.2018“ weiterlesen

Unterlagen zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim werden ausgelegt

Start der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung

Ab dem 2.Juli haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim II einzusehen und sich zu dem Vorhaben zu äußern. Zu den Unterlagen gehören der Antrag selbst, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, ein Sicherheitsbericht, sowie die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die sich mit den möglichen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf den Menschen, sowie auf Tiere, Pflanzen, Boden, Luft und Wasser befasst. „Unterlagen zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim werden ausgelegt“ weiterlesen

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