Bürgerinitiativen fordern höchste Sicherheitsstandards statt Billig-Abriss
Heute Nachmittag teilten die badenwürttembergische Atomaufsicht und die EnBW koordiniert mit, dass das Umweltministerium die erwartete Stillegungs- und Abbaugenehmigung für den Block II des Atomkraftwerks in Neckarwestheim erteilt hat. Umweltministerium und EnBW verfolgen dabei weiter die Strategie, möglichst viel Radioaktivität in Neckar, Luft, Kreisdeponien und allgemeines Recycling zu verteilen.
Zunächst muss festgehalten werden, dass die Genehmigung keinerlei Bindung für die EnBW hat. Sie wird erst wirksam, wenn die EnBW die Genehmigung aktiv annimmt. Sie ist auch unabhängig von der anstehenden Abschaltung des Atomkraftwerks.
Es waren über 700 Einwendungen eingereicht worden. Prüfung der Einwendungen durch die Atomaufsicht heißt nach aller bisheriger Erfahrung, praktisch alle für unbedeutend zu erklären und letztlich zu ignorieren. Dabei enthielten die Einwendungen sehr wichtige Anliegen, die insbesondere ein Verbot der beim Rückbau geplanten Abgabe von Radioaktivität in erheblichem Maß in den Neckar und in die Luft forderten, sowie ein Verbot der unkontrollierten „Herausgabe“ von AKW-Schutt und der „Freigabe“ von radioaktivem Metall und Bauschutt für das allgemeine Recycling, in die Müllverbrennung und auf Deponien. Wir lehnen es ab, dass zu Lasten von Mensch und Natur gespart wird, indem man die juristische Mogelpackung der „Freigabe“ nutzt. „Freigabe“ ist die so genannte Entlassung aus der Strahlenschutzüberwachung, bei der physikalisch weiterhin aus dem AKW-Betrieb radioaktiv belastetes und biologisch schädliches Material als juristisch nicht mehr radioaktiv bezeichnet wird.
Wir freuen uns natürlich über jeden Schritt, der irgendwann die Abschaltung des Atomkraftwerks unumkehrbar macht. Aber es darf keinen Billig-Abriss und keine Verharmlosung des atomaren Erbes geben, wie es Ministerium und EnBW betreiben. Zur Wahrheit gehört auch, dass der Rückbau nicht nach 10 bis 15 Jahren beendet sein wird, sondern dann beginnt erst der hauptsächliche Abriss der Gebäude, der nach „Herausgabe“ und „Freigabe“ der Gebäude als so genannter konventioneller Abbau fortgesetzt wird. Und auch danach ist die „Ära der Atomkraft in Baden-Württemberg“ noch lange nicht beendet, auch wenn Ministerin Walker das glauben machen will.